Der Einfluss von Psychotherapien auf die Versicherbarkeit

Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine Behandlungsform, die nicht nur bei seelischen Problemen, sondern auch begleitend bei organischen Störungen eingesetzt wird. Das Wichtigste zum Thema Psychotherapie in Zusammenhang mit Versicherungen ist Gegenstand des nachfolgenden Beitrages.

1 Hintergründe zur Psychotherapie

Welche Arten der Psychotherapie gibt es?
 

Bei der Behandlung von Gesundheitsproblemen psychischer Natur existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze und Techniken, die bei der Krankheitsbewältigung angewandt werden können. Die häufigsten Formen darunter sind die (kognitive) Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, psychodynamische Therapie und Psychoanalyse. Neben einer Einzelbehandlung kann die Therapie auch mit mehreren Personen als Gruppe oder Familie erfolgen. Welche Art der Psychotherapie die richtige Wahl ist, kommt zum einen auf die Erkrankung an und zum anderen auf die Person selbst, die erkrankt ist.

Die Frage, wann eine Psychotherapie ratsam ist, hängt von dem Ausmaß der psychischen Probleme bzw. des Leidensdrucks ab. Zudem erfordert eine ambulante Psychotherapie eine gewisse körperliche und psychische Stabilität. Bei manchen Fällen, in denen beispielsweise durch die psychische Erkrankung andere Personen gefährdet werden können oder ein Suizidrisiko besteht, kommt häufig auch eine stationäre Therapie infrage.

Häufige Gründe für eine Psychotherapie sind Erkrankungen wie:

Berlin ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil der Bevölkerung, der Psychotherapien in Anspruch nimmt
Quelle: BARMER-Arztreport 2020

2 Wie hoch sind die Heilungsaussichten nach einer Psychotherapie?

Bei der Dauer einer Psychotherapie kommt es wie bei der Form auch auf die Art und Schwere der Störung an. Insbesondere wenn beim Patienten eine gewisse Eigenmotivation, seine Probleme anzugehen und eine Bereitschaft zur Kooperation mit dem Therapeuten vorliegen, können durch eine Psychotherapie häufig große Erfolge beobachtet und das Risiko für Rückfälle gesenkt werden.

Jedoch ist die Beschäftigung mit unangenehmen und teilweise verdrängten Themen häufig ein Teil der Psychotherapie, der die Patienten überfordern und zunächst negative Emotionen wecken kann. Des Weiteren kann die gesellschaftliche Stigmatisierung bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie den Patienten zusätzlich belasten.

3 Kann eine Psychotherapie zum Problem für Versicherer werden?

Falls Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. befunden haben, sollte dies keineswegs den Versicherern bei der Antragstellung verschwiegen werden, da alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen. Anderenfalls könnte trotz eines erfolgreichen Abschlusses im Versicherungsfall eine Kürzung bis hin zur Verweigerung der Leistung drohen.

In den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine Psychotherapie mit einer Ausschlussklausel verbunden. In der Risikolebensversicherung trifft dies in der Regel jedoch nicht zu. Sollte es sich allerdings um eine Psychotherapie handeln, die bis heute andauert, ist häufig mit Risikozuschlägen zu rechnen. Bei einer abgeschlossenen Therapie ist dies jedoch nicht der Fall.

Die Angabe zur Therapie wird häufig in einem Fragebogen zu psychischen Erkrankungen verlangt, in dem sie den Grund für die Inanspruchnahme der Psychotherapie näher erläutern müssen. Dies bedeutet, dass sich die Fragen rund um die Ursachen und Beschwerden sowie die Auswirkungen auf den Alltag und den Beruf drehen. Des Weiteren helfen die Berichte Ihrer Therapiesitzungen dabei, dass sich die Versicherer ein genaueres Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen können.

4 Trotz Vorerkrankungen zum erfolgreichen Versicherungsabschluss!

Sie sind von einer psychischen Störung oder einer anderen Vorerkrankung betroffen und machen sich Sorgen um Ihre Erfolgsaussichten auf dem Versicherungsmarkt? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Dank unserer besonderen Vorgehensweise gelingt es uns, für jeden unserer Kunden eine passende Versicherungslösung zu finden – und das komplett ohne zusätzliche Kosten. Sie möchten ein unverbindliches Gespräch in Anspruch nehmen? Gerne erreichen Sie uns hierfür über einen Anruf oder eine E-Mail!

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